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Baierbrunner Str. 87 81379 München
Mo. - Fr. von 8 bis 17 Uhr
Die Einzelergebnisse der klinischen Diagnostik, der Modellanalyse, der Röntgenanalyse, der Fotoanalyse und eventuelle Unterlagen anderer Ärzte werden in der kieferorthopädischen Befunderhebung zusammengetragen und der computergestützten kieferorthopädischen Behandlungsplanung zu Grunde gelegt.
Ist diese Therapieplanung abgeschlossen, treffen wir uns zu einem Besprechungstermin, um Ihnen den Behandlungsplan zu erklären. Hierbei sprechen wir über das Ausmaß der Fehlbildung, wie sie behandelt werden sollte, die Reihenfolge der einzelnen Behandlungsschritte, die für Ihr Kind passenden Behandlungsgeräte, welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, und welche Kosten die Kasse nicht (mehr) übernehmen kann. Für diesen Termin nehmen wir uns viel Zeit, um alles in Ruhe mit Ihnen zu besprechen.
Ist alles geklärt, sind alle Fragen beantwortet und die nötigen Vereinbarungen getroffen, reichen wir bei gesetzlich versicherten Kindern den Behandlungsplan bei Ihrer Krankenkasse ein. Ist Ihr Kind privat versichert, bekommen Sie von uns alle Unterlagen, die Ihre Krankenkasse zur Bearbeitung benötigt. Die Genehmigung schickt Ihnen die Krankenkasse zu. Bitte setzen sie sich dann gleich mit uns in Verbindung, damit wir den Behandlungsbeginn, wie zuvor besprochen, einleiten können.